Wing Tai AKADEMIE

Krav Maga Protection Concepts

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Krav Maga Protection Concepts
Wir wollen das DU SICHER bist.

Selbstverteidigungs-Systematik – werde zum Spezialist für Selbstverteidigung

Im Bereich Wing Tai Selbstverteidigung gehen wir davon aus, dass reale Selbstverteidigungssituationen mehrheitlich gekennzeichnet sind durch:

  • körperlich überlegene Angreifer (hinsichtlich Körpermasse, Kraft und Sportlichkeit – Täter suchen keine Gegner, sondern Opfer)
  • Es gelten keine Regeln und es gibt keinen Schiedsrichter der über deren Einhaltung wacht.
  • Es kann immer und überall passieren, meist wenn wir nicht damit rechnen.
  • Täter sind brutal, rücksichtslos und unter Umständen bewaffnet.
  • Gerade Frauen müssen sich oft gegen das andere Geschlecht verteidigen.
  • Es gilt die Regel „Closer-Harder-Faster“, d.h. der Zusammenstoß mit dem Täter findet überraschend, nah, schnell und heftig statt. Fun Fact: Krav Maga ist hebräisch und bedeutet Nahkampf.
  • Zusammenfassend kann man sagen eine SV-Situation ist meist vergleichbar mit einem Verkehrsunfall, den man nicht kommen sah. In der Schrecksekunde in der man realisiert, dass es gleich kracht, die richtige Reaktion auszuwählen erfordert Routine und Automatismen, die  durch regelmäßiges und systematisches Training ausgebildet wurden. In Situationen die sich bereits frühzeitig ankündigen, kann man in aller Regel den „Zusammenstoß“ vermeiden.
Krav Maga Protection Concepts – Selbstverteidigung für Frauen

Aufgrund der Tatsache, dass Frauen sich mehrheitlich gegen Männer verteidigen müssen sind wir der Meinung, dass es sinnvoll ist von vornherein auch mit Männern zusammen zu trainieren. Aus diesem Grund bieten wir kein spezielles Frauentraining, sondern Training in gemischten Gruppen an.

Selbstverteidigungs-Tricks funktionieren nicht

Aufgrund der genannten Gegebenheiten kann es nicht um „auf Kraft basierte Techniken“ wie z.B. Hebel oder Würfe gehen. Auch sind „Selbstverteidigungs-Tricks“ völlig ungeeignet, da diese nur unter ganz speziellen Voraussetzungen funktionieren und darüber hinaus nach einem Kurs sehr schnell wieder vergessen werden. Solche „Tricks“ gehen nicht über die technische Ebene hinaus. Sie tragen der Tatsache keine Rechnung, dass Selbstverteidigungssituationen sich rasend schnell verändern können. Der ungeschulte Laie ist in einer realen SV-Situation gestresst und kann nicht mehr überlegen welcher Trick nun sinnvoll wäre. Der regelmäßig und richtig konditionierte SV-Spezialist hingegen kann automatisch und reflexartig reagieren.

Stärken nutzen – Schwächen angreifen

Da potentielle Opfer gegenüber Tätern körperlich meist „unterlegen“ sind, geht es darum unserer Stärken gezielt gegen die Schwachstellen des Angreifers bzw. des Angriffes einzusetzen. Zur Ausbildung einer wirkungsvollen Verteidigungsfähigkeit der Teilnehmer/innen ist ein systematischer Aufbau unter den folgenden Gesichtspunkten nötig:

  • Anstatt auf Kraft und Schnelligkeit setzen wir auf Geschicklichkeit und ein ausgeklügeltes Konzept um unsere Stärken gezielt gegen die Schwächen des Gegners einzusetzen.
  • Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Wachsamkeit, Körpersprache, Situationseinschätzung, Distanzgefühl, werden geschult.
  • Um in unangenehmen Situationen handlungsfähig zu bleiben, muss man sich mit solchen Situationen schrittweise „konfrontieren“ und auseinandersetzen, bis sich eine gewisse Resistenz und Immunität eingestellt hat. Wie bei einer Impfung bietet auch hier eine regelmäßige Auffrischung den besten Schutz.
  • Die Selbstverteidigung folgt einem ausgefeilten Bewegungskonzept, das auf einer raffinierten Taktik und Strategie beruht. Dieses Konzept ist relativ simpel, um auch unter „Stress“ und Belastung spontan und intuitiv funktionieren zu können!
Selbstverteidigung muss regelmäßig trainiert werden

Aufgrund der ungleichen Verhältnisse (körperliche Unterlegenheit, Überraschungsmoment und Stress…) ist Selbstverteidigungsfähigkeit nicht in einem „Wochenend-Kurs“ oder an wenigen Abenden zu erlangen. Um unter Stress sinnvoll agieren zu können und sich „reflexartige“ Bewegungsmuster anzueignen ist intensive Übung, Zeit und regelmäßige Wiederholung nötig! Selbstverteidigung ist kein Trick und kein Kurs sondern eine Lebenseinstellung!

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich doch zu einem Probetraining an!

Allgemeine Hintergründe, Gedanken und Anregungen zum Thema Selbstverteidigung für Frau und Mann

Recht und Gesetz

Die rechtliche Seite – das Recht auf Notwehr

Die Notwehr befasst sich im deutschen Straf- und Privatrecht mit der Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Geregt wird das Recht zur Notwehr in § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Als Notwehr bezeichnet man Maßnahmen zum Schutz vom eigenen Leib, Leben und Eigentum oder dem Dritter. Das Notwehrrecht gestattet die Verletzung von Rechtsgütern eines/des Angreifers. Somit stellt ein durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht dar. Im Folgenden nenne ich kurz Kennzeichen die Vorliegen müssen, damit das Notwehrrecht zum Tragen kommen kann.

 Einige wesentliche Inhalte aus §32 StGB:

1 Angriff auf ein Rechtsgut

Die Bedrohung eines rechtlich geschützten Guts oder Interesses durch willentliches/absichtliches menschliches Verhalten stellt einen Angriff im Sinne des Notwehrrechts dar. Dabei kann der Angriff sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen.

2 Gegenwärtigkeit des Angriffs

Ein Angriff ist dann gegenwärtig, wenn die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

3 Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Notwehr berechtigt nur zu „erforderlichen Verteidigungshandlungen“. Eine Verteidigungshandlung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die dazu geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

4 Notwehrprovokation

Man spricht von einer Notwehrprovokation wenn der Angegriffene die Notwehrlage in vorwerfbarer Weise mit herbeiführt. Z.B. etwa durch Provokation des Angreifers. In diesem Fall führt dies zur Beschränkung des Notwehrrechts.

5 Gebotenheit der Notwehrhandlung

Sofern keine uneingeschränkte Verteidigung geboten ist, führt dies i.d.R. zur Beschränkung des Notwehrrechts. Die „Auswahl“ potentieller Notwehrhandlungen wird hierdurch eingeschränkt. Daraus ergibt sich ein gestuftes Notwehrrecht:

1. Der Angegriffene muss versuchen dem Angriff auszuweichen.
2. Erst wenn dies nicht möglich, ist darf er Schutzwehr (defensive Verteidigung , Ausweichen und Flucht) üben.
3. Erst als ultima ratio, wenn auch die Schutzwehr nicht hinreichend schützen kann, darf zu Trutzwehr (aktive Abwehr des Angegriffenen durch einen Gegenangriff) übergangen werden. Im Einzelfall kann auch eine gewisse Hinnahme von Rechtsguteingriffen beim Verteidiger gefordert werden, sodass die Ausübung von Notwehr insgesamt ausscheidet.

Moral & Ethik

Einige persönlichen Gedanken zum Thema vorne weg:

Obwohl Gewalt in Computerspielen, Kino und Fernsehen heutzutage quasi allgegenwärtig ist, werden Kinder außerhalb dieser Medien kaum differenziert über das Thema Gewalt und Konflikt informiert. Geschweige denn, dass Kinder zu einer kritischen Auseinandersetzung angeleitet werden und (von Erwachsenen begleitet) eigene Erfahrungen damit machen dürfen. Das Thema Gewalt ist genauso Tabu, wie es Sexualität in den 50iger Jahren war. Kindern wird beigebracht, Gewalt ist schlecht und nicht akzeptabel. Die Realität in den Medien und im Schullalltag sieht aber leider meist ganz anders aus. An vielen Schulen gilt zum Thema Gewalt die „Null Toleranz“ Devise, d.h. kommt es zu einem gewalttätigen Konflikt werden beide Parteien – Täter und Opfer – gleichermaßen bestraft. Der Selbstverteidigungsexperte Rory Miller (ConCom,2015, S.1) stellt in diesem Zusammenhang die provokative Frage: „How does this differ from the treatment of a rape victim under Sharia Law?“ Es wir nicht nach dem Wofür, dem Warum, dem Was und dem Wie gefragt. Raufen, prügeln und schlagen wird schlicht verboten und was verboten ist kann und darf nicht sein. Deshalb können die meisten Erwachsenen sich nicht – aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Thema – klar positionieren. Die verinnerlichte Haltung zum Thema ist dann meist: Gewalt ist nicht akzeptabel, Konflikte müssen unterbunden und können somit nicht als Lernfelder genutzt werden. Das ist aber mitunter im Widerspruch zur Lebenswirklichkeit. So entstehen ohnmächtige Opfer, da im Laufe der Sozialisation ausgeprägte innere Blockaden entwickelt wurden. Ein Opfer muss deshalb einem Täter der diese Hemmungen nicht hat,  von vorneherein physisch und psychologisch unterlegen sein. Hier noch einmal R. Miller (ConCom, 2015, S.1): „The extenet of most of our education on the subject of conflict can be summed up in the single word: abstinence. Does that work any better for violence than it does to limit teen sex? Understand that both sex and violence will happen. In what universe is ignorance of a problem an effective strategy? This modern taboo has profound implications for managing conflict. The most profound is that it is difficult to solve a problem you are almost entirely ignorant about. You cannot work for peace while ignoring violence any more than a doctor can create treatments while refusing to study disease.“

Nicht nur das strategisch-taktische Konzept der Selbstverteidigungsart, die ich praktiziere spielt ein entscheidende Rolle, sondern auch die Frage, ob ich wirklich bereit mich effektiv zu verteidigen und wenn nötig Gewalt gegen eine andere Person einzusetzen, sollte ich mir stellen und möglichst ehrlich beantworten? Wie steht es um meine ethisch-moralische Haltung zum Thema Gewalt?

Ethik:

philosophische Disziplin, die das sittliche Verhalten des Menschen zum Gegenstand hat (Wörterbuch).

Moral:

„Gesamtheit von ethisch-sittlichen Normen, Grundsätzen, Werten, die das zwischenmenschliche Verhalten einer Gesellschaft regulieren, die von ihr als verbindlich akzeptiert werden“ (Wörterbuch).

Für den Selbstverteidigung Praktizierenden ist wichtig zu wissen, ob er Glaubenssätze und moralische Vorstellungen verinnerlicht hat, die dem widersprechen, was er im Training übt. Man hat 3 Möglichkeiten mit solchen Widersprüchen umzugehen:

  • Die schlechteste Wahl ist Widersprüche einfach zu ignorieren und so zu tun als ob es sie nicht gäbe. Dies führt unter Umständen dazu, dass man im Ernstfall in ein „Handlungsdilema“ kommt und zögert, etwas anderes macht als man geübt hat und man nicht mit der nötigen Konsequenz handelt.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, nur Dinge zu trainieren, bei denen keine inneren ethischen Konflikte entstehen und das Training dementsprechend zu modifizieren. Dies bedeutet i.d.R. schwächere Mittel nutzen zu müssen, die leider oft eine insgesamt schlechtere Erfolgsaussicht haben. Aber immer noch besser als etwas zu üben, dass man im Ernstfall nicht tut.
  • Die dritte Möglichkeit ist es innere ethische Konflikte aufzuarbeiten und eventuell sogar mit Hilfe eines Psychologen oder Coach an seinen Glaubenssätzen zu arbeiten, so dass es „im Hinblick auf die verinnerlichten Werte möglich wird sich effektiver zu verteidigen“. Der Vorteil hierbei liegt klar auf der Hand, denn man kann wenn man innere Konflikte und Hemmungen abbaut die effektiveren Handlungsoptionen nutzen.

Sicherlich wird man manche Glaubensätze nicht komplett verändern und auflösen können, so dass man immer die beiden Lösung 2 und 3 im Blick haben muss. Wichtige ist, das man nicht die „Vogelstraußtaktik“ anwendet, bis das „böse Erwachen“ kommt. Selbstverteidigung trainieren bedeutet auch sich seiner eigenen individuellen Voraussetzungen immer klarer zu werden. Im Folgenden biete ich einige Gedankenexperimente an, die zum Nachdenken anregen sollen.

Gedankenexperimente und Fragen zur Selbstklärung im Hinblick auf Selbstverteidigung und denkbare Szenarien:

Im Folgenden Gedankenexperiment geht es darum abzuklären, wie es mit Deiner inneren Haltung im Hinblick auf Selbstverteidigung aussieht. Im Folgenden stelle ich Dir einige Fragen, in denen es darum geht für Dich herauszufinden, ab wann Du aktiv wirst und Du anfängst Dich zu (gegebenenfalls auch körperlich) verteidigen.

Ich bin bereit mich zu entschuldigen, wenn ich einen Fehler gemacht habe.    J/N

Ich bin bereit mir die Augen verbinden zu lassen. J/N

Ich bin bereit von einem Kriminellen gefangengenommen und an einen anderen Ort gebracht zu werden. J/N

Ich bin bereit mich fesseln zu lassen um ein kleines bisschen länger zu leben. J/N

Ich bin bereit mich von anderen beleidigen zu lassen ohne zu reagieren. J/N

Ich bin bereit Orte zu vermeiden (öffentlicher Park im Dunkeln, einsamer Parkplatz, joggen am Waldrand auf einsamem Weg, Nachtlokal, Disco, Billard- oder Spielehalle, Volksfest), an denen sich bestimmte soziale Gruppen treffen um zu feiern. J/N

Ich bin bereit Orte zu vermeiden an denen es Ärger (Kneipe, bestimmte Stadtviertel, Schnellrestaurants…) geben könnte. J/N

Ich bin bereit jemandem Hausverbot bei mir zu Hause oder an meinem Arbeitsplatz zu erteilen/ erteilen zu lassen. J/N

Ich bin bereit mich vergewaltigen zu lassen um länger zu leben. J/N

Ich bin bereit mich entführen zu lassen um länger zu leben. J/N

Ich bin bereit mich von einem geliebten Menschen bedrohen zu lassen. J/N

Ich bin bereit mich von einem fremden Menschen bedrohen zu lassen. J/N

Ich bin bereit 110 zu wählen und eine Straftat zu berichten die gerade vorgeht. J/N

Ich bin bereit täglich ein Messer mit mir zu führen. J/N

Ich bin bereit einen Dieb oder anderen Kriminellen zu verfolgen. J/N

Ich bin bereit mit der Polizei zu kooperieren. J/N

Ich bin bereit einen schwächeren Freund zu verteidigen. J/N

Ich bin bereit eine schwächere fremde Person zu verteidigen. J/N

Ich bin bereit meine Ehre zu verteidigen. J/N

Ich bin bereit den Kontakt mit einem Freund, einem Verwandten oder Bekannten, der dafür bekannt ist Streit anzuzetteln, zu meiden oder ganz einzustellen. J/N

Ich bin bereit gegen mehrere Personen gleichzeitig zu kämpfen. J/N

Ich bin bereit eins gegen eins zu kämpfen. J/N

Ich bin bereit wegen einer Beleidigung gegen meine Lieblings-Sportmannschaft zu kämpfen. J/N

Ich bin bereit zu kämpfen, wenn ich Alkohol oder Drogen genommen habe. J/N

Ich bin bereit in einer Selbstverteidigungssituation das Auge einer anderen Person mit dem Finger „auszustechen“ oder einzudrücken. J/N

Ich bin bereit mein schwer verdientes Geld einem Straßenräuber zu geben. J/N

Ich bin bereit einer Gang beizutreten. J/N

Ich bin bereit den Ort zu verlassen, wenn sich eine Gefahrensituation für mich abzeichnet, auch wenn andere mich dafür stark kritisieren. J/N

Ich bin bereit eine Person zu treten die am Boden ist. J/N

Ich bin bereit aus Selbstverteidigung zu töten. J/N

Ich bin bereit einen nahen Freund oder Verwandten aus Selbstverteidigung zu töten. J/N

Ich bin bereit es hinzunehmen, wenn jemand in mein Auto einbricht oder es beschädigt. J/N

Ich bin bereit es hinzunehmen, wenn persönliche Gegenstände von mir gestohlen oder beschädigt werden. J/N

Ich bin bereit sorgfältig zu zuhören wenn ich wütend bin. J/N

Ich bin bereit einen Gesichtsverlust vor einem Freund, Verwandten oder einer anderen für mich wichtigen Person hinzunehmen. J/N

Ich bin bereit einen Gesichtsverlust in der Öffentlichkeit in Anwesenheit von Freunden oder Bekannten hinzunehmen. J/N

Ich bin bereit eine andere Person schwer zu verletzen oder zu verkrüppeln während ich mich verteidige. J/N

Ich bin bereit eine Waffe mit mir zu führen. J/N

Ich bin bereit körperlich in einen Kampf einzugreifen. J/N

Ich bin bereit einen Mitschüler oder Arbeitskollegen zu melden, der ein Waffe mit in die Schule bzw. das Arbeitsgelände bring. J/N

Ich bin bereit einen Mitschüler oder Arbeitskollegen zu melden, der damit droht andere anzugreifen. J/N

Ich bin bereit die Welt/ eine Situation aus der Sicht des anderen zu betrachten. J/N

Ich bin bereit in einer SV-Situation auf einen Aggressor zu schießen und dabei in Kauf zu nehmen, dass dieser stirbt oder verkrüppelt wird. J/N

Ich bin bereit Respekt zu zeigen. J/N

Ich bin bereit zuerst zu zuschlagen, wenn ich  spüre, dass ein Angriff unmittelbar bevor steht. J/N

Ich bin bereit Risiken einzugehen, wie anderen Fahrern den Weg abzuschneiden und durch schwierige Stadtviertel zu laufen um Zeit zu sparen. J/N

Ich bin bereit vor Gericht gegen einen Gewalttäter auszusagen auch wenn dieser mit Vergeltung droht. J/N

Ich bin bereit eine andere Person zu bedrohen um zu bekommen was ich will/ brauche. J/N

Ich bin bereit regelmäßig Selbstverteidigung zu trainieren, um zu lernen mich zu verteidigen. J/N

Ich bin bereit regelmäßig Selbstverteidigung zu trainieren, um zu lernen mich zu verteidigen, auch wenn es psychisch und körperlich anstrengend ist und ich Grenzen überwinden muss. J/N

Ich bin bereit einer bewaffneten Person den Rücken zuzudrehen, wenn diese es von mir verlangt. J/N

Ich bin bereit in einer SV Situation eine Waffe zu gebrauchen um einen Aggressor zu verletzen oder wenn es dumm läuft auch zu töten bevor er mich tötet.

Ich bin bereit alles Mögliche als eine Waffe zu gebrauchen,. Z.B. heißen Kaffee, Heckenscheren, Gabel oder Löffel, Fahrzeug, Baseballschläger, Feuerlöscher, Bierkrug, Aschenbecher. J/N

Ich bin bereit so viel Gewalt einzusetzen, wie nötig ist um einen Erwachsenen aufzuhalten, der mich mit einer Waffe bedroht. J/N

Ich bin bereit so viel Gewalt einzusetzen, wie nötig ist um ein Kind aufzuhalten, das mich mit einer Waffe bedroht. J/N

Ich bin bereit einen Ort aufzusuchen, an dem es unlängst eine Gewalttat gegeben hat (z.B. Wohngegend, Nachtlokal, Disco, Restaurant, Kneipe, Park, Fußballstadion). J/N

Ich bin bereit einen Ort aufzusuchen, an dem es regelmäßig eine Gewalt und Ausschreitungen gibt (z.B. Wohngegend, Nachtlokal, Disco, Restaurant, Kneipe, Park, Fußballstadion). J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine nahe stehende Person oder ein geliebter Mensch niedergeschlagen wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine nahe stehende Person oder ein geliebter Mensch gekidnappt wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine nahe stehende Person oder ein geliebter Mensch umgebracht wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine nahe stehende Person oder ein geliebter Mensch vergewaltigt wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine fremde Person niedergeschlagen wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine fremde Person gekidnappt wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine fremde Person umgebracht wird ohne einzugreifen. J/N

Ich bin bereit zu zuschauen, wie eine fremde Person vergewaltigt wird ohne einzugreifen. J/N

Würdest Du in einem der geschilderten Fälle reagieren und eventuell auch „tödliche Gewalt“ einsetzen? Wenn ja in welchem?

Stell Dir vor jemand kommt in einem aufgebrachten Zustand auf Dich zugelaufen, zufällig hast Du eine Schusswaffe zur Hand. – In welchem der folgenden Fälle schießt Du?

Die Person, die auf Dich zu läuft hat ein großes Küchenmesser in ihrer Hand. – Schießt Du?

Die Person mit dem Messer ist:

– ca.16 Jahre alt.- Schießt Du?

– ca. 14 Jahre alt. – Schießt Du?

– ca. 10 Jahre alt. – Schießt Du?

– ca. 6 Jahre alt. – Schießt Du?

– eine Frau. – Schießt Du?

– eine schwangere Frau. – Schießt Du?

– eine Frau in Begleitung ihrer Kinder. – Schießt Du?

– ein Mann im mittleren Alter und dort wo du stehst befinden sich Überwachungskameras, d.h. das Geschehen wird aufgezeichnet. – Schießt Du?

Du bist selbst in Begleitung Deiner Kinder. – Schießt Du?

Es ist Nacht und Du befindest Dich alleine in Deiner Wohnung. Schießt Du?

Es kann sehr aufschlussreich für Dich sein herauszufinden, in welchem der Fälle Du bei Deiner Antwort überlegen musstest und gezögert hast, denn dies kann Dir etwas darüber sagen, in welchen Situationen Deine inneren Werte der Notwendigkeit sich zu verteidigen in die Quere kommen könnten. Um sich effektiv verteidigen zu können ist es wichtig, sich so früh wie möglich selbst die Erlaubnis zu geben mit vollem Einsatz gegen den Täter vorzugehen.

Ich denke, dass wir genau hier einen kritischen Punkt im Hinblick auf Selbstverteidigung erreichen. Brauche ich die Erlaubnis einer dritten bzw. außenstehenden Partei wann und mit welchen Mitteln ich mich verteidigen darf? Kann ich mir selbst grünes Licht geben „schreckliche Dinge zu tun“ um mich zu verteidigen? Bin ich mir bewusst, dass die Ausdrucksweise „schreckliche Dinge tun“ ein Werturteil ist, das mich dabei behindert, ohne zu zögern das Notwendige zu tun?

Selbstverteidigungsfähig sein heißt nicht nur körperlich in der Lage zu sein ein gutes Selbstverteidigungskonzept, wie wir es im Protection unterrichten, mit dem nötigen Geschick und der erforderlichen Power, Fokus, Balance und Timing umzusetzen, sondern auch sich selbst die Erlaubnis zu geben, das zu tun was notwendig ist um sich effektiv zu verteidigen. Der Begriff Notwendig impliziert, dass aus (Gefechts)psychologischer Sicht kein Zweifel bestehen darf, dass das was ich tue zu 100% erforderlich und gerechtfertigt ist.

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Gewalt auf der sozialen Ebene (Dominanz, Regel verstoß ahnden) vs. asoziale Gewalt

Zunächst kann man sich Fragen was Gewalt überhaupt ist.

Zur Definition und Etymologie des Begriffs Gewalt:

Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändern sich im historischen und sozialen Kontext.

Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt: „Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu VerletzungenTodpsychischen SchädenFehlentwicklung oder Deprivation führt.“

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.

Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materielle Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete physische Schädigung einer Person.

Der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (z.B.  emotionale Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbale Gewalt, Emotionale Gewalt) und in seinem weitesten Sinne die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet. (vgl. Wikipedia)

Der Soziologe Heinrich Popitz 1986: „Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […] – jedermann. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine ultima ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht[,] zu töten[,] und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“

Soweit der allgemeine Hintergrund zum Gewaltbegriff.

Für mich beginnt Gewalt immer da problematisch zu werden, wo jemand mit mir oder mit dritten etwas tut mit dem ich bzw. diese nicht einverstanden bin/sind. Analog gilt das Gleiche natürlich für mich. Gewalt wird da problematisch, wo ich etwas mit anderen tue mit dem diese nicht einverstanden sind. Generell kann man davon ausgehen, je größer das „Nicht-Einverstanden“ sein umso problematischer die Gewalt.

Für unseren Zweck – Gewalt im Hinblick auf Selbstverteidigung betrachten – macht es Sinn zwischen „sozialer und asozialer Gewalt“ zu unterscheiden. Auch wenn diese Kategorien nicht immer klar differenziert werden können und unter Umständen Mischformen auftreten, ist eine Betrachtung unter diesen Gesichtspunkten hilfreich.

 

Gewalt auf der Beziehungsebene – soziale Gewalt:

(Hierarchy, Status, Dominanz, Regeln durchsetzen und Verstöße ahnden, Territorialität)

Soziale Gewalt kann verschiedenen Zwecken dienen. Zum einen kann es darum gehen durch Erniedrigung und Ausübung von Macht über einen anderen Menschen sozial aufzusteigen und seinen Status in der eigenen Gruppe zu behaupten oder zu verbessern. Andere Erniedrigen um selbst aufzusteigen ist leider auch heute noch eine weit verbreitet Strategie.

Soziale Gewalt kann aber auch dazu dienen eine soziale Norm zu etablieren bzw. den Verstoß gegen eine soziale Norm zu ahnden, um zukünftige Verstöße schon vorweg zu nehmen. Diese Wirkung ist nicht nur auf das Opfer der Gewalttat beschränkt, sondern zeigt allen Zeugen klar auf welche Konsequenzen ein Regelverstoß haben wird.

In beiden Fällen ist eine „Bühne bzw. zumindest eine irgendwie geartete Öffentlichkeit“ notwendig, um diese Wirkung auf Dritte zu erzielen. Es kann auch darum gehen den Verstoß gegen eine Norm öffentlich zu machen, so dass ein gesellschaftlicher Druck auf die Person entsteht, welche die Verfehlung begangen hat (z.B. was macht ihre Hand auf meinem Oberschenkel, nehmen Sie die Hand von meinem Hintern, MeToo-Kampagne, Shitstorm, etc.).

Die Person die die Gewalt anwendet tut es also i.d.R. öffentlich, sie sieht sich im Recht oder wenigstens berechtigt – vielleicht auch nur im Umfeld der eigenen „Peergroup“ (Kneipenschlägerei, Hooligans, Revierkampfgehabe, Beeindrucken des anderen Geschlechtes bzw. Imponierverhalten) – die Tat auszuführen, so dass es nicht im Verborgenen getan werden muss. Je „asozialer“ die Werte der Peergroup, umso mehr kann die Tat natürlich trotzdem amoralisch sein.

Im Fall sozialer Gewaltformen kann eine Eskalation durch Beschwichtigung und Unterwürfigkeitssignale mitunter vermieden werden. Hier kann oft von einem langsam ansteigenden Gewaltpegel ausgegangen werden, dass man durch „richtiges“ Verhalten eventuell gut neutralisieren kann.

Gewalt auf der Sachebene – asoziale Gewalt:

(Raub, Ressourcenbeschaffung,  Bedürfnisse und Triebe befriedigen, Entmenschlichung des Opfers)

Als asoziale Gewalt kann man „räuberisches“ Verhalten bezeichnen, bei dem es nur um die Befriedigung eigener Bedürfnisse geht und kein weiterer sozialer Zweck verfolgt wird. Das Opfer wird nicht als menschliches Subjekt, sondern nur als Objekt und Ressource für benötigte Mittel gesehen. Der Täter entmenschlicht sein Opfer mehr oder weniger vollständig. Beispiele hierfür können sein: Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Erpressung. In diesen Fällen wird die Gewalt stets im geheimen ausgeübt und es wird versucht so gut wie möglich auszuschließen, dass es Zeugen gibt. Dies bedeutet auch, dass vorher meist ein Plan ausgearbeitet wird um das Risiko erwischt zu werden so gering wie möglich zu halten. Asoziale Gewalt bricht meist sehr überraschend, überfallartig und von Anfang an heftig über das Opfer herein. Beschwichtigung ist hier meist nicht möglich.

Im Fall von Überfällen und geplanten Gewaltformen kann der Täter durch Unterwürfigkeitssignale und Beschwichtigungsversuche mitunter zu der Annahme gelangen, sich genau das richtige Opfer, sprich eine leichte Beute, ausgesucht zu haben. Sicheres Auftreten und v.a. vermeiden von Situationen in denen man leicht Opfer werden kann sind hier am hilfreichsten. Z.B. sollte man Frauenparkplätze die gut überwacht sind nutzen anstatt in der „letzten Ecke“ zu parken, nicht mit Kopfhörern joggen etc.

Aus taktischen Überlegungen kann in einer Überfallsituation ein Vorspielen von Schwäche, unter Umständen trotzdem sinnvoll sein, um dann im richtigen Moment mit aller Härte zu versuchen den Aggressor soweit handlungsunfähig zu machen, dass Flucht in die Sicherheit möglich wird. Allgemein ist man gut beraten, wenn man z.B. bei einem Raubüberfall und vor allem wenn Waffen im Spiel sind, dem Räuber gibt was er verlangt (z.B. den Geldbeutel), man sollte aber im Voraus für sich klären, wo die Grenze ist und was man in keinem Fall bereit ist zu geben. Was ist mir so wichtig, dass ich bereit bin dafür zu sterben (z.B. mein Kind), wann ist es sinnvoll jetzt zu handeln anstatt abzuwarten, weil es sein kann, das ich später nichts mehr tun kann (z.B. sich fesseln lassen). Dies bereits im Vorfeld für sich so gut als möglich zu klären und verschiedene Szenarien gedanklich vorwegzunehmen hilft im Realfall schneller Entscheidungen zu treffen und mit der nötigen Durchsetzungskraft zu handeln.

Exkurs Maslows Bedürfnisspyramide:

                                                Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentfaltung.

                                     Wertschätzung (Anerkennung, Platz in der sozialen Hierarchie, Status).

                            soziale Bedürfnisse (Verbundenheit, Freundschaft, Partnerschaft, Zugehörigkeit, Familie, soziales Umfeld).

                 sicherheits Bedürfnisse (Wohnen, Arbeit, Einkommen, Geborgenheit, Schutz der Person), damit auch in naher Zukunft mein Überleben gesichert ist.

     physiologische Bedürfnisse oder auch Grund- und Existenzbedürfnisse (das unmittelbare Überleben sichernde Bedürfnisse, wie Essen, Trinken, Hunger, Durst, Schlafen, etc.).

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